13.12.2011 Herstellergarantie bei OBD Tuning GmbH

Herstellergarantie für Europa exklusiv bei OBD Tuning GmbH

04.07.2011 NEW Driver V 2.08.14

One / Dual 1+2 / Hybrid / Pocket / FlashBooster (new)

21.06.2011 OptiCan Debugger: Lösung für T-Prot 8 BMW

BMW Protection 8
Hersteller: BMW
ECU TYP: EDC 17C41 / EDC17CP45

09.06.2011 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.94

Peugeot Boxer 3.0l HDI 116kw über Diagnose

06.06.2011 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.94

Volvo ME 9.0c über Diagnose
VAG MEDC 17 UDS Neue CKS Verbessert und schneller
VAG EDC15P+ Verbessert und schneller
VAG ME 7.5-1M_2 neue funktionen Verbessert und schneller

27.05.2011 OptiCan Debugger: New Iveco EDC 17CP54-4.1

Hersteller: Iveco Dealy IV 3.0l CRD
ECU TYP: EDC 17CP54-4.1

16.05.2011 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.93

Volvo EDC 17CP22 über Diagnose

16.05.2011 OptiCan Debugger: Lösung für T-Prot 8-10

VAG Protection 8 bis 10
Hersteller: Audi / Porsche / Seat / Skoda / Volkswagen
ECU TYP: EDC 17C46 / EDC 17CP24 / EDC 17CP44 / MED 17x

04.05.2011 Installer NEW Version 2.09

FlashBooster PC Software ready

18.02.2011 NEW Driver V 2.08.08

One / Dual 1+2 / Hybrid / Pocket / FlashBooster (new)

03.02.2011 OptiCan Debugger: Erweiterung bei Land Rover

NEU Land Rover 2.4l D 122HP

20.12.2010 OptiCan Debugger: Erweiterung bei John Deere

NEU Traktor John Deere 4.5l 80HP

15.12.2010 OptiCan BDM: Vollversion 1.36

NEU Traktor John Deere 4.5l 100HP

09.12.2010 OptiCan Debugger: Erweiterung bei VAG

Neues Bosch MED 17.5.20 ECU

03.12.2010 OptiCan Debugger: Erweiterung bei Kia

Neues Bosch EDC 17CP14 ECU

08.09.2010 OptiCan Debugger: Erweiterung bei Honda

Neues Bosch EDC 17CP16 ECU

01.09.2010 FlashBooster: NEW FlashBooster für den Endkunden

Die Revolution PLUG and PLAY FlashBooster für Endkunden Markt!
Selbst für Laien einfach anwendbar!
Ab sofort ist Tuning eine Sache von Minuten und an jedem Ort durchführbar und das ganze ohne Computer.

31.08.2010 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.87

Fahrzeugliste wieder Offline verfügbar!
Fahrzeugliste ohne Gerät sichtbar!
Anzeige für das nächste Online Update
Jetzt mehrere Geräte an einem Computer benutzbar, auch Offline.

31.08.2010 OptiCan TV Free: Vollversion 2.10

Fahrzeugliste wieder Offline verfügbar!
Fahrzeugliste ohne Gerät sichtbar!
Anzeige für das nächste Online Update
Jetzt mehrere Geräte an einem Computer benutzbar, auch Offline.

31.08.2010 OptiCan Counter: Vollversion 8.17

Fahrzeugliste wieder Offline verfügbar!
Fahrzeugliste ohne Gerät sichtbar!
Anzeige für das nächste Online Update
Jetzt mehrere Geräte an einem Computer benutzbar, auch Offline.

31.08.2010 OptiCan BDM: Vollversion 1.35

Fahrzeugliste wieder Offline verfügbar!
Fahrzeugliste ohne Gerät sichtbar!
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Jetzt mehrere Geräte an einem Computer benutzbar, auch Offline.

31.08.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.33

Fahrzeugliste wieder Offline verfügbar!
Fahrzeugliste ohne Gerät sichtbar!
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Jetzt mehrere Geräte an einem Computer benutzbar, auch Offline.

26.08.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.32

VAG EDC 17C46 mit TriCore 1767 Intern Memory

17.08.2010 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.86

BMW MSD80 und 81 jetzt mit Tuning Protektion möglich.
Jetzt online Jahres Update Lizenz kauf möglich.

12.08.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.31

Neuer CPU TriCore 1767.
Jetzt Checksummen möglichkeiten.
Jetzt online Lizenzen kaufen möglich.
Neue Fahrzeuge

02.08.2010 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.84

Updates für BMW

28.07.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.26

TriCore 17xx Debugger erweiterung

20.07.2010 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.83

Updates für Audi

16.07.2010 OptiCan Debugger: Lese- und Schreibbereiche erweitert.

Es ist ab jetzt möglich, für TriCore 1766 und 1796 nicht nur komplett, sondern zusätzlich auch nur teilweise oder nur EEPROM zu Lesen und zu Schreiben.

12.06.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.16

TriCore 17xx Debugger erweiterung

10.05.2010 Neues Installer Programm

Nur noch ein Installer-Programm für alle Software Programme. Freischaltung der Matrix in Echtzeit!

16.03.2010 OptiCan Debugger: TriCore Lizenz Debugger

Für Sie die gute Nachricht:
entgegen dem Hinweis vom 04.03.2010 funktioniert mit dem OptiCan One die TriCore Lizenz Debugger ohne zusätzliche Hardware und kann sofort per Update benutzt werden!

04.03.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.14

TriCore 17xx Debugger available for CAN and K-Line

20.01.2010 OptiCan Dual Pocket: Vollversion 4.79

Updates für Ford und BMW

20.01.2010 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.79

Updates für Ford und BMW

18.12.2009 OptiCan Dual Pocket: Vollversion 4.78

Updates für Opel und BMW

18.12.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.78

Updates für Opel und BMW

20.11.2009 OptiCan Dual Pocket: der neue Flasher ist ready!

Der OptiCan Dual Pocket - unser neuestes Flashtool setzt in Sachen Qualität neue Maßstäbe. Dieses System basiert auf der Generation OptiCan One, die bis heute von vielen Kunden geschätzt wird.

20.11.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.77

Neue Vollversion mit Updates für Opel und Vauxhall.

20.11.2009 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.77

Neue Vollversion mit Updates für Opel und Vauxhall.

06.11.2009 OptiEco, Chip-Tuning, Motortuning: Herstellergarantie bei OBD Tuning GmbH

Herstellergarantie bei OBD Tuning GmbH niemals mehr in einer Grauzone Tunen

12.10.2009 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.76

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Seat und VW.

12.10.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.76

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Seat und VW.

16.09.2009 OptiCan BDM: Vollversion 1.28

Neue Vollversion

02.09.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.74

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Ford und Porsche.

02.09.2009 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.74

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Ford und Porsche.

14.07.2008 OptiCan Debugger: Vollversion 3.11

Neue Vollversion

08.05.2008 OptiCan Counter: Vollversion 8.05

Neue Vollversion

07.05.2008 OptiCan Debugger: Vollversion 3.10

Neue Vollversion

07.05.2008 OptiCan TV Free: Vollversion 2.04

Neue Vollversion

01.04.2008 OptiCan Counter: Vollversion 8.06

Neue Vollversion

01.04.2008 OptiCan BDM: Vollversion 1.20

Neue Vollversion

01.04.2008 OptiCan Debugger: Vollversion 3.09

Neue Vollversion

21.03.2008 OptiCan Counter: Vollversion 8.04

Neue Vollversion

28.02.2008 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.65

Neue Vollversion mit Updates für Cadillac, Opel und Saab.

28.02.2008 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.65

Neue Vollversion mit Updates für Cadillac, Opel und Saab.

28.01.2008 OptiCan BDM: Vollversion 1.19

Neue Vollversion

11.01.2008 OptiCan BDM: Vollversion 1.18

Neue Vollversion

27.02.2007 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.64

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Opel/Vauxhall und VAG.

27.02.2007 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.64

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Opel/Vauxhall und VAG.

OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.63

Neue Vollversion mit Updates für Ford, Opel/Vauxhall und Audi.

OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.62

Neue Vollversion mit Updates für Audi, VW und Opel/Vauxhall.

OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.63

Neue Vollversion mit Updates für Ford, Opel/Vauxhall und Audi.

OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.62

Neue Vollversion mit Updates für Audi, VW und Opel/Vauxhall.

AGB der OBD Tuning GmbH Stand August 2011

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in denen wir als Verkäufer/Lieferant auftreten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • Begriffbestimmungen
    • Verbraucher sind Personen im Sinne von § 13 BGB. Unternehmer im Sinne dieser AGB solche gem. § 14 BGB.

    • Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  • Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

  • Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischen, schriftlichen oder telefonischen Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Ansonsten gilt als Annahmebestätigung der Begin der Bearbeitung der Bestellung, ohne dass hierüber eine gesonderte Mitteilung erforderlich ist.

  • Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

    Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

  • Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fix-Termin vereinbart wurden. Die Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollten wir die voraussichtliche Lieferzeit einmal um mehr als zwei Wochen überschreiten, wird der Kunde darüber informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen.

  • Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns nicht gespeichert.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  • Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

    Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

  • Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

  • Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

  • Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

OBD Tuning GmbH
Dubbenwinkel 7
21147 Hamburg
Email: info@obdtuning.de
Fax: 040 761 02 845

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht bei Software nur für original versiegelte Ware. Bei Software zum Download ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn wir unsere Leistung erbracht haben.

§ 6 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts

Im Fall des Widerrufs hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

§ 7 Kaufpreis

  • Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich das Angebot an Verbraucher richtet. Bei Unternehmern versteht sich der Preis netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der angegebenen Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

  • Die Zahlung erfolgt gegen Bar-Nachnahme, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

  • Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

    Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  • Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 8 Gefahrübergang

  • Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

  • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  • Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.

  • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Herstellern oder Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  • Wenn die Behinderung länger als zwei Monate seit Zugang der Bestellung dauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 9 Prüfung der Ware / Gewährleistung

  • Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  • Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

  • Für Unternehmer gelten die §§ 377 ff. HGB. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

    Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

  • Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

    Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

  • Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.

  • Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

  • Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Haftungsbeschränkungen gegenüber Unternehmen

  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

    Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 11 Softwarelizenzen

Bei uns erworbene Software unterliegt weitergehenden Lizenzbestimmungen. Auf Anforderung überlassen wir dem Kunden den Wortlaut der jeweiligen Lizenz vor Abschluss eines Vertrages. Im Übrigen wird die Lizenz mit der Software versandt. Mit Nutzung der Software wird die Lizenz anerkannt. Sollten Sie mit der Lizenz nicht einverstanden sein, ist die Software ohne Zurückbehaltung von Kopien im versiegelten Zustand an uns zurückzugeben und der Vertrag wird rückabgewickelt. Bei runterzuladender Software erhalten Sie Kenntnis von dem Lizenzvertrag vor Abschluss des Vertrages.

§ 12 Internet Portal Nutzung

Bei uns erworbene Software unterliegt weitergehenden Lizenzbestimmungen. Bei Nutzung des Portals verpflichtet sich der Nutzer auf seiner Firmen Starthomepage einen Link (http://www.obdtuning.de/checkwarranty) zur Überprüfung der Ware auf Echtheit für den Endkunden einzubinden, ein Verstoß dieser Regel zieht eine Strafzahlung von 10.000 Euro nach sich, dies gilt auch wenn den Endkunden nicht unsere Ware verkauft worden ist und dem Kunden andere Ware, als unsere Original Ware, von der OBD Tuning GmbH verkauft worden ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Die Ausfuhr unserer Erzeugnisse aus der Europäischen Union bedarf unserer ausdrücklichen, vorherigen schriftlichen Zustimmung.

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg (Landgericht Hamburg sowie Amtsgericht Hamburg-Mitte). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.