28.07.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.26

TriCore 17xx Debugger erweiterung

20.07.2010 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.83

Updates für Audi

16.07.2010 OptiCan Debugger: Lese- und Schreibbereiche erweitert.

Es ist ab jetzt möglich, für TriCore 1766 und 1796 nicht nur komplett, sondern zusätzlich auch nur teilweise oder nur EEPROM zu Lesen und zu Schreiben.

12.06.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.16

TriCore 17xx Debugger erweiterung

10.05.2010 Neues Installer Programm

Nur noch ein Installer-Programm für alle Software Programme. Freischaltung der Matrix in Echtzeit!

16.03.2010 OptiCan Debugger: TriCore Lizenz Debugger

Für Sie die gute Nachricht:
entgegen dem Hinweis vom 04.03.2010 funktioniert mit dem OptiCan One die TriCore Lizenz Debugger ohne zusätzliche Hardware und kann sofort per Update benutzt werden!

04.03.2010 OptiCan Debugger: Vollversion 3.14

TriCore 17xx Debugger available for CAN and K-Line

20.01.2010 OptiCan Dual Pocket: Vollversion 4.79

Updates für Ford und BMW

20.01.2010 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.79

Updates für Ford und BMW

18.12.2009 OptiCan Dual Pocket: Vollversion 4.78

Updates für Opel und BMW

18.12.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.78

Updates für Opel und BMW

20.11.2009 OptiCan Dual Pocket: der neue Flasher ist ready!

Der OptiCan Dual Pocket - unser neuestes Flashtool setzt in Sachen Qualität neue Maßstäbe. Dieses System basiert auf der Generation OptiCan One, die bis heute von vielen Kunden geschätzt wird.

20.11.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.77

Neue Vollversion mit Updates für Opel und Vauxhall.

20.11.2009 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.77

Neue Vollversion mit Updates für Opel und Vauxhall.

06.11.2009 OptiEco, Chip-Tuning, Motortuning: Herstellergarantie bei OBD Tuning GmbH

Herstellergarantie bei OBD Tuning GmbH niemals mehr in einer Grauzone Tunen

12.10.2009 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.76

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Seat und VW.

12.10.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.76

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Seat und VW.

16.09.2009 OptiCan BDM: Vollversion 1.28

Neue Vollversion

02.09.2009 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.74

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Ford und Porsche.

02.09.2009 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.74

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Ford und Porsche.

14.07.2008 OptiCan Debugger: Vollversion 3.11

Neue Vollversion

08.05.2008 OptiCan Counter: Vollversion 8.05

Neue Vollversion

07.05.2008 OptiCan Debugger: Vollversion 3.10

Neue Vollversion

07.05.2008 OptiCan TV Free: Vollversion 2.04

Neue Vollversion

01.04.2008 OptiCan Counter: Vollversion 8.06

Neue Vollversion

01.04.2008 OptiCan BDM: Vollversion 1.20

Neue Vollversion

01.04.2008 OptiCan Debugger: Vollversion 3.09

Neue Vollversion

21.03.2008 OptiCan Counter: Vollversion 8.04

Neue Vollversion

28.02.2008 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.65

Neue Vollversion mit Updates für Cadillac, Opel und Saab.

28.02.2008 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.65

Neue Vollversion mit Updates für Cadillac, Opel und Saab.

28.01.2008 OptiCan BDM: Vollversion 1.19

Neue Vollversion

11.01.2008 OptiCan BDM: Vollversion 1.18

Neue Vollversion

27.02.2007 OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.64

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Opel/Vauxhall und VAG.

27.02.2007 OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.64

Neue Vollversion mit Updates für BMW, Opel/Vauxhall und VAG.

OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.63

Neue Vollversion mit Updates für Ford, Opel/Vauxhall und Audi.

OptiCan Dual II Flasher: Vollversion 4.62

Neue Vollversion mit Updates für Audi, VW und Opel/Vauxhall.

OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.63

Neue Vollversion mit Updates für Ford, Opel/Vauxhall und Audi.

OptiCan Hybrid Flasher: Vollversion 4.62

Neue Vollversion mit Updates für Audi, VW und Opel/Vauxhall.

1. Schutzversicherung zur Herstellergarantie

Umfang der Garantie:

Versichert sind berechtigte Ansprüche gemäß der gesetzlichen Gewährleistung und der gewährten Herstellergarantie, deren Befriedigung der Automobilhersteller begründet ablehnen kann, weil die OBD Tuning GmbH oder Händler bzw. Werkstätten, die von OBD Tuning GmbH autorisiert wurden, ein Motortuning an dem Fahrzeug durchgeführt haben. Diese Subsidiärdeckung gilt nur in Bezug auf gesetzliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neufahrzeuges stehen. Gebrauchtwagengarantien sind nicht Gegenstand dieser Deckung.

Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die nachstehend bezeichneten Teile bzw. Baugruppen, die - wenn überhaupt - durch das Tuning beeinträchtigt werden können: Baugruppe Bezeichnung der Teile Motor Zylinderblock, Zylinderkopf und -dichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiselkolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile Schalt- und Getriebegehäuse und alle Innenteile, einschließlich Automatikgetriebe Drehmomentwandler sowie Antriebs- und Kardanwellen Achsgetriebe Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) und alle Innenteile.

Die garantie umfasst Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen nur dann, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden an einem der o. g. Teile ihre Funktionsfähigkeit verlieren und ersetzt werden müssen.

2. Garantieleistung

Die Garantie umfasst die notwendige Reparatur garantierter Teile durch Ersatz (Einkaufspreis) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließlich der Lohnkosten nach dem AE Richtzeitenkatalog. Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf den Wert einer solchen Austauscheinheit, einschließlich Aus- und Einbaukosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadeneintritts oder die vereinbarte Höchstersatzleistung, so beschränkt sich der Garantieanspruch für den Fall der Kostenübernahme auf diesen Betrag.

Der kostenmäßige Umfang des Garantieanspruchs ist begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeuges im Zeitpunkt des Schadeneintritts. Die Höchstersatzleistung für die Garantiedauer beträgt Euro 10.000. Der vereinbarte Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt 10%, mindestens Euro 250,--. Die maximal versicherte Laufzeit ab Erstzulassung des Fahrzeugs ist auf 24 Monate limitiert. Die Deckung endet, sobald der Motor eine Laufleistung von 100.000 Kilometer erreicht hat oder ein weiteres Tuning bzw. ein weiterer Eingriff in die Motorsteuerung vorgenommen wurde.

3. Keine Garantie besteht insbesondere aufgrund folgender Ursachen:

a) Durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, sowie durch Unfall im Straßenverkehr, d.h. ein plötzliches Ereignis im Verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadenrisiko realisiert hat;

b) Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;

c) Durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;

d) Durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung sowie bei Verwendung von Biodiesel (auch bei Freigabe durch den Hersteller!);

e) Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren, als den vom Hersteller festgelegten zulässigen Achs- oder Anhängerlast ausgesetzt wurde;

f) Für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat oder üblicherweise aus Herstellerkulanz übernimmt;

g) Die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.

Ferner besteht keine Garantie, wenn

a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht, bzw. nicht von einem anerkannten Vertragshändler durchgeführt und auf Verlangen durch Originalrechnungsbelege nachgewiesen werden.

b) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind.

c) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.

4.Der Garantiefall / Schadenmeldung

Ein garantiepflichtiger Schaden ist vor der Reparatur unverzüglich der

OBD Tuning GmbH
Dubbenwinkel 7
D-21147 Hamburg
Telefon: (040) 76 10 28 44
Telefax: (040) 76 10 28 45

anzuzeigen.

Die Reparaturmaßnahmen sind mit der OBD Tuning GmbH abzustimmen. Einem von der OBD Tuning GmbH Beauftragten ist jederzeit die Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten und ihm sind die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Weisungen zur Schadensminderung sind zu befolgen. Zur Prüfung, ob an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten fachgerecht durchgeführt worden sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Arbeiten stattgefunden haben. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss bewiesen werden, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und den unterbliebenen Maßnahmen besteht.