1. Schutzversicherung zur Herstellergarantie
Umfang der Garantie:
Versichert sind berechtigte Ansprüche gemäß der gesetzlichen
Gewährleistung und der gewährten Herstellergarantie, deren Befriedigung der
Automobilhersteller begründet ablehnen kann, weil die OBD Tuning GmbH oder
Händler bzw. Werkstätten, die von OBD Tuning GmbH autorisiert wurden, ein
Motortuning an dem Fahrzeug durchgeführt haben. Diese Subsidiärdeckung gilt
nur in Bezug auf gesetzliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neufahrzeuges stehen.
Gebrauchtwagengarantien sind nicht Gegenstand dieser Deckung.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die nachstehend bezeichneten Teile bzw.
Baugruppen, die - wenn überhaupt - durch das Tuning beeinträchtigt werden
können: Baugruppe Bezeichnung der Teile Motor Zylinderblock, Zylinderkopf
und -dichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiselkolbenmotoren sowie alle
mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile Schalt- und
Getriebegehäuse und alle Innenteile, einschließlich Automatikgetriebe
Drehmomentwandler sowie Antriebs- und Kardanwellen Achsgetriebe
Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) und alle Innenteile.
Die garantie umfasst Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe,
Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen nur dann, wenn sie im
ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden an
einem der o. g. Teile ihre Funktionsfähigkeit verlieren und ersetzt werden
müssen.
2. Garantieleistung
Die Garantie umfasst die notwendige
Reparatur garantierter Teile durch Ersatz (Einkaufspreis) oder
Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließlich der
Lohnkosten nach dem AE Richtzeitenkatalog. Überschreiten die Reparaturkosten
den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf
den Wert einer solchen Austauscheinheit, einschließlich Aus- und
Einbaukosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges
zum Zeitpunkt des Schadeneintritts oder die vereinbarte
Höchstersatzleistung, so beschränkt sich der Garantieanspruch für den Fall
der Kostenübernahme auf diesen Betrag.
Der kostenmäßige Umfang des
Garantieanspruchs ist begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeuges im Zeitpunkt
des Schadeneintritts. Die Höchstersatzleistung für die Garantiedauer beträgt
Euro 10.000. Der vereinbarte Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt 10%,
mindestens Euro 250,--. Die maximal versicherte Laufzeit ab Erstzulassung
des Fahrzeugs ist auf 24 Monate limitiert. Die Deckung endet, sobald der
Motor eine Laufleistung von 100.000 Kilometer erreicht hat oder ein weiteres
Tuning bzw. ein weiterer Eingriff in die Motorsteuerung vorgenommen wurde.
3. Keine Garantie besteht insbesondere aufgrund folgender Ursachen:
a) Durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, sowie durch Unfall im Straßenverkehr, d.h. ein plötzliches Ereignis im Verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadenrisiko realisiert hat;
b) Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;
c) Durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;
d) Durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung sowie bei Verwendung von Biodiesel (auch bei Freigabe durch den Hersteller!);
e) Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren, als den vom Hersteller festgelegten zulässigen Achs- oder Anhängerlast ausgesetzt wurde;
f) Für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat oder üblicherweise aus Herstellerkulanz übernimmt;
g) Die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
Ferner besteht keine Garantie, wenn
a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht, bzw. nicht von einem anerkannten Vertragshändler durchgeführt und auf Verlangen durch Originalrechnungsbelege nachgewiesen werden.
b) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind.
c) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.
4.Der Garantiefall / Schadenmeldung
Ein garantiepflichtiger Schaden ist vor
der Reparatur unverzüglich der
OBD Tuning GmbH
Dubbenwinkel 7
D-21147 Hamburg
Telefon: (040) 76 10 28 44
Telefax: (040) 76 10 28 45
anzuzeigen.
Die Reparaturmaßnahmen sind mit der OBD Tuning GmbH abzustimmen.
Einem von der OBD Tuning GmbH Beauftragten ist jederzeit die Untersuchung
der beschädigten Sache zu gestatten und ihm sind die für die Feststellung
des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Weisungen zur
Schadensminderung sind zu befolgen. Zur Prüfung, ob an dem Kraftfahrzeug die
vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und
Pflegearbeiten fachgerecht durchgeführt worden sind, ist der Nachweis zu
erbringen, dass diese Arbeiten stattgefunden haben. Wird der Nachweis nicht
erbracht, muss bewiesen werden, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen
dem Schaden und den unterbliebenen Maßnahmen besteht.