Versicherungsbedingungen

1. Gegenstand und Umfang der Garantie

1.1 Versichert sind berechtigte Ansprüche aus bzw. gemäß der gesetzlichen Gewährleistung und der gewährten Herstellergarantie, deren Befriedigung der Automobilhersteller aufgrund des durch die OBD Tuning GmbH bzw. seiner Erfüllungsgehilfen durchgeführten Tunings (Standard und Economy) begründet ablehnen kann. Diese Subsidiärdeckung gilt nur in Bezug auf gesetzliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neufahrzeuges stehen. Gebrauchtwagengarantien sind nicht Gegenstand dieser Deckung. Ebenfalls ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist das Motorsport-Tuning, d. h., eine Leistungssteigerung über 35 % der höchstmotorisierten Serienleistung. Soweit durch fehlende Eintragung oder Zertifizierung bezüglich des erfolgten Tunings keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug besteht, ist der Versicherungsschutz im Rahmen dieser Versicherung auf jeden Fall ausgeschlossen.

1.2 Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge bis 7,49 t, die in Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, und Spanien ausgeliefert wurden und folglich die dort maßgebenden Garantiebestimmungen Anwendung finden, soweit nicht weitergehender als in Deutschland. Soweit es sich nicht um Toyota. Lexus, Honda, Nissan, Infinity, Mazda, Mitsubishi, Subaru handelt, sind Fahrzeuge asiatischer Hersteller vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

1.3 Der kostenmäßige Umfang des Garantieanspruchs ist begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeuges im Zeitpunkt des Schadeneintritts. Die Höchstersatzleistung für die Garantiedauer beträgt Euro 10.000. Die maximal versicherte Laufzeit ab Erstzulassung des Fahrzeugs ist auf 24 Monate limitiert. Die Deckung endet sobald der Motor eine Laufleistung von 100.000 Kilometer erreicht hat.

1.4 Die Garantie bezieht sich auf die nachstehend bezeichneten Teile bzw. Baugruppen (abschließende Aufzählung):

Baugruppe Bezeichnung der Teile
Motor Zylinderblock, Zylinderkopf und -dichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiselkolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile
Schalt- und Automatikgetriebe Getriebegehäuse und alle Innenteile, einschließlich Drehmomentwandler sowie Antriebs- und Kardanwellen
Achsgetriebe Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) und alle Innenteile.
Die Garantie umfasst Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen nur dann, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden an einem der o. g. Teile ihre Funktionsfähigkeit verlieren und ersetzt werden müssen. Folgeschäden an anderen Bauteilen sind nicht versichert.

2. Garantieleistung

2.1 Die Garantie umfasst die notwendige Reparatur garantierter Teile durch Ersatz (Einkaufspreis) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließlich der Lohnkosten nach den AE Richtzeitenkatalog. Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf den Wert einer solchen Austauscheinheit, einschließlich Aus- und Einbaukosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadeneintritts oder die vereinbarte Höchstersatzleistung, so beschränkt sich der Garantieanspruch für den Fall der Kostenübernahme auf diesen Betrag.

3. Keine Garantie besteht insbesondere aufgrund folgender Ursachen:

a) Durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, sowie durch Unfall im Straßenverkehr, d. h. ein plötzliches Ereignis im Verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadenrisiko realisiert hat;
b) Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;
c) Durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie;
d) Durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Öl Mangel oder Überhitzung sowie bei Verwendung von Biodiesel (auch bei Freigabe durch den Hersteller!);
e) Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren, als den vom Hersteller festgelegten zulässigen Achs- oder Anhängerlast ausgesetzt wurde;
f) Für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat oder üblicherweise aus Herstellerkulanz übernimmt;
g) Die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.

3.2 Ferner besteht keine Garantie, wenn

a) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht, bzw. nicht von einem anerkannten Vertragshändler durchgeführt und auf Verlangen durch Originalrechnungsbelege nachgewiesen werden.
b) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind.
c) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.

4. Der Garantiefall / Schadenmeldung

Ein garantiepflichtiger Schaden ist vor der Reparatur unverzüglich der

OBD Technik GmbH
Zürnweg 15
21217 Seevetal - Meckefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 75 113 200
Telefax: +49 (0)40 75 113 201

anzuzeigen. Die Reparaturmaßnahmen sind mit der OBD Technik GmbH abzustimmen. Einem von der OBD Technik GmbH Beauftragten ist jederzeit die Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten und ihm sind die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Weisungen zur Schadenminderung sind zu befolgen. Zur Prüfung, ob an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten fachgerecht durchgeführt worden sind, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Arbeiten stattgefunden haben. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss bewiesen werden, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und den unterbliebenen Maßnahmen besteht.

5. Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der OBD Technik GmbH in Deutschland.

6. Geschäftsverkehr

Der gesamte Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird abgewickelt über die

OBD Technik GmbH
Zürnweg 15
21217 Seevetal - Meckefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 75 113 200
Telefax: +49 (0)40 75 113 201